Sonderleistungen:

Ökologische Bauaufsicht / wasserbautechnische Bauaufsicht

Im Rahmen von naturschutzrechtlichen, wie auch wasserrechtlichen Behördenverfahren kann per Bescheid die Einsetzung einer ökologischen, wie auch wasserbautechnischen Bauaufsicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen bzw. der Interessen Dritter gefordert werden. Wir verfügen über die Qualifikation und das Wissen zur unbeeinflussten Wahrnehmung derartiger Aufgaben.

Baustellenkoordination

Per Gesetz ist ein Bauherr verpflichtet bereits ab der Planung entsprechende Schritte zur Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes im Zuge der Projektserstellung zu ergreifen.

Diese Aufgaben nehmen wir gerne in Vertretung für den Bauherrn war:

Planungskoordination

Übernahme der Pflichten des Planungskoordinators nach §3 bzw. §9, BauKG :

  • Vorbereitung des Bauprojektes nach §4, BauKG:
  • Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes
  • Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Beachtung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten nach §8, BauKG 
     

Baustellenkoordination

Übernahme der Pflichten des Baustellenkoordinators nach §5 bzw. §9, BauKG

  • Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7, ASchG
  • Koordination der Umsetzung der für die Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Überwachung, der Anwendung  des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanesn
  • Überwachung, dass Arbeitgeber die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7, ASchG anwenden
  • Überwachung, der Anwendung des  Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch die auf der Baustelle tätigen Selbstständigen
  • Erstellung der Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat.

Mediation

D.I. Stephan Kettl ist ausgebildeter Mediator für den Bau- und Umweltbereich. Ziel einer Mediation ist es, die Konfliktparteien bei einer selbstverantworteten Regelung eines Streitfalles zu unterstützen. Dieser Ansatz zur Konfliktregelung ist für uns als technische Dienstleister ungewohnt, da grundsätzlich von uns erwartet wird, Wege zur Umsetzung bestimmter Zielvorgaben unserer Auftraggeber zu formulieren und planerisch, unter Beachtung der Gesetze und Normen, umzusetzen.

Das Ingenieurbüro Kettl bietet in diesem Zusammenhang auch keine Mediationen im Sinne des Zivilrechtsmediationsgesetzes an. Die zwischenzeitlichen Erfahrungen in der Lösung divergierender Standpunkte haben aber aufgezeigt, dass wir nun in der Lage sind, Konflikten, welche sich im Rahmen einer Projektsumsetzung ergeben (zb. mit Anrainern) sachlicher zu begegnen. Auch wenn die Aufwendungen zur Klärung von Streitpunkten oft zeitintensiv sind, so kann damit eine langfristige Basis für ein gutes Miteinander geschaffen werden.